Besondere Nutzungsbedingungen

Version 15.07.2023

 

BitBucks App Besondere Nutzungsbedingungen 

 

  1. Anwendungsbereich

 

Diese Besonderen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der in der BitBucks-App bereitgestellten Dienste, wenn die Nutzung gewerblich veranlasst ist. Diese Besonderen Nutzungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Insbesondere die Begriffsbestimmung der Ziffer 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind Gegenstand dieser Besonderen Nutzungsbedingungen. Das Leistungs- und Entgeltverzeichnis ist für gewerbliche Nutzer grundsätzlich anzuwenden, allerdings können in diesen Besonderen Nutzungsbedingungen vom Leistungs- und Entgeltverzeichnis abweichende Regelungen getroffen werden.

 

 

  1. Zustimmung zu den Besonderen Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflicht des gewerblichen Nutzers

 

  1. Der gewerbliche Nutzer ist verpflichtet, die beabsichtigte gewerbliche Nutzung der BitBuck-App dem Betreiber anzuzeigen. Dies erfolgt im Anmeldevorgang durch das Anklicken des entsprechenden Feldes in der App. Durch das Anklicken stimmt der gewerbliche Nutzer der Anwendung dieser Besonderen Nutzungsbedingungen zu.

 

  1. Der gewerbliche Nutzer hat Kenntnis davon, dass der im Video-Ident-Verfahren durchzuführende Identifizierungsprozess aufgrund von staatlichen Vorgaben nur für natürliche Personen möglich ist. Insofern obliegt es dem gewerblichen Nutzer, insbesondere soweit dieser eine Kapital- oder Personengesellschaft ist, die vertragsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er als natürliche Person die Zahlungsvorgänge für die Gesellschaft abwickelt. In diesen Fällen ist gegenüber dem Betreiber die Firma, der Firmensitz mit Anschrift und die Handelsregisternummer, für die die natürliche Person die BitBucks-App nutzt, anzuzeigen. Änderungen dieser Angaben sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. Vertragspartner des Betreibers wird immer die natürliche Person, die das Video-Ident-Verfahren durchgeführt hat.  

 

 

  1. Provisionen

 

 

 

  1.  Provisionen aus den Bezahlvorgängen des gewerblichen Nutzers

 

Zwischen dem gewerblichen Nutzer und dem Betreiber können Provisionen vereinbart werden, die der gewerbliche Nutzer dafür erhält, dass er die Bezahlung der von ihm gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen über die App durchführt. Die Höhe der Provisionen vereinbaren der gewerbliche Nutzer und der Betreiber bilateral.  

 

Darüber hinaus ist der Empfang der Zahlungen und die Verwahrung entgeltfrei. Für die Auszahlungen werden die Block-Chain-Entgelte fällig. Wird ein bestimmtes Verwahr- oder Auszahlungsvolumen erreicht, kann der Betreiber einseitig Entgelte für die Verwahrung erheben. Er informiert davor den gewerblichen Nutzer, der im Falle einer Ablehnung dieser Entgelte, sich die Kryptowerte entweder ganz oder teilweise auszahlen lässt.

 

 

  1. Provisionen aus der elektronischen Weiterleitung oder elektronischen Empfehlung von Interessenten, wenn diese aufgrund der elektronischen Weiterleitung oder elektronischen Empfehlung Kryptowerte in die BitBucks-App einbezahlen.

 

Zwischen den Betreibern anderer Web-Applikationen, wie insbesondere YouTube-Kanäle, Facebook- und Instagrammkonten oder ähnlichen Social-Media-Anwendungen im Internet, können Provisionen mit dem BitBucks-App-Betreiber darüber vereinbart werden, dass die Nutzer der vorgenannten Social-Media-Angebote über einen Link die BitBucks-App herunterladen und eine oder mehrere Einzahlungen in die BitBucks-App vornehmen. Die Provision wird fällig, wenn das Einzahlungsentgelt wirksam vom Betreiber vereinnahmt ist.